Allgemeine Geschäftsbedingungen der Örs Gastro GmbH – TAMERS CATERING

(Gültig ab 01.04.2022)

1. Gültigkeitsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen und Waren, Service- und Personaldienstleistungen der Örs Gastro GmbH (Auftragnehmer), den Verleih von Ausstattung und Zubehör sowie Leistungen und Verleih von Drittanbietern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Auftraggebern finden keine Anwendung.

2. Leistungen, Auftrag

Der Auftragnehmer garantiert die Speisenbereitstellung lt. Auftrag und die darin aufgeführten und beschriebenen Leistungen.
Eine Getränkebereitstellung erfolgt nach vorheriger Bestellung und gem. gültiger, einsehbarer Preisliste. Eine Abrechnung der Getränke erfolgt i.d.R. nach tatsächlichen Verbrauch. Getränkepauschalen sind möglich und vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung des selbst verursachten Mülls. Der Verleih der notwendigen Behälter für Vor- und Hauptspeisen, Shaving Dish, Anlegersets und weiteres Zubehör (Brennpasten, Körbchen, Etageren, Behälter etc.) für den Büffetaufbau ist im jeweiligen Einzelpreis pro Person kalkuliert. Aufsteller für die Bezeichnung der Speisen sind nicht im Auftragsumfang enthalten und vom Auftraggeber selbst zu stellen.

Dekoration, sämtliche Tischwäsche, Gläser, Besteck- und Tafelgeschirrverleih, Stehtische, Bankgarnituren, Hussen, Schirme, Zelte, Extrapersonal für Tischservice (Berechnung ab 4 h zum Stundensatz) sind nicht inkludiert und gelten als zu buchbare Extraleistungen, Bereitstellung nur nach Vereinbarung/ Bestellung u. exkl. Berechnung zzgl. Anlieferung und Abholung. Kosten für den Verleih lt. gültiger Preisliste, bei Bedarf sind diese beim Auftragnehmer zu erfragen.

Geforderte Angebotsabgaben mit besonderen Aufwand für den Auftragnehmer und zusätzlichen Anforderungen (z.B. ausschließlich Verwendung von Bio – und Regionalprodukten, Sonderwünsche bei Getränken etc.) Aufstellungen und Angaben für Extras und Leistungen inklusive zusätzlich gewünschter Dienstleistungen, zum besonderen Verleih von Mietartikeln über Dritte usw. werden dem Anfordernden gegen Aufpreis erstellt und umgehend fällig sofern keine Beauftragung an TAMERS CATERING erfolgt.

Für die Bereitstellung ausreichender Tische inkl. Tischwäsche und Dekoration zum Büfettaufbau ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Bedarf ist eine Abstimmung mit dem Auftragnehmer erforderlich.

Sofern der Auftragnehmer zur Auftragsabwicklung es für erforderlich hält, hat der Auftraggeber zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen ein Vorort- bzw. Besprechungstermin zu ermöglichen.

Die Anzahl an einzusetzendem Personal obliegt dem Auftragnehmer und basiert auf der im Auftrag genannten Personenanzahl. Zusätzliches Servicepersonal ist nicht Bestandteil des Auftragsumfanges, kann nach Absprache mit dem Auftragnehmer dazu gebucht werden.

Der Auftraggeber ist für die vollständige, gereinigte und schadlose Rückgabe des Leihgutes verantwortlich. Schadenersatz und nicht erfolgte Reinigung wird mit einem Aufpreis in Rechnung gestellt.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Mehrweggeschirr- und Verpackung automatisch und kostenlos zu stellen. Aus ökologischen Gründen wird das Bereitstellen von Mehrwegbehältnissen durch den Auftraggeber zur Aufbewahrung von unverbrauchten Speisenresten empfohlen.

3. Drittanbieterleistungen

Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungsbereitstellung und zusätzlicher Dienstleistungen Drittanbieter bedienen. Die Kosten für die Bereitstellung von gasbetriebenen Grillgeräten, Pizzaöfen, Schankanlagen, Bierfässern mit entsprechendem Zubehör, Bartheken mit Barequipment, Kühlschränke für outdoor Events, Bühnen- und Podeste sind als exkl. Kosten von Drittanbietern nicht im Einzelpreis und in den Anfahrtskosten des Auftragnehmers enthalten.

4. Anlieferung, Aufbau – Abbau

Der Zugang zum Veranstaltungsort ist vom Auftraggeber sicher zu stellen.
Die Anlieferung erfolgt bis Aufstellort max. 15 m ebenerdig, darüber hinaus, bei unwegsamen Gelände wie Baustellen, mehrere Etagen, Terrassenzugänge nach Abstimmung mit dem Auftragnehmer und gegen Aufpreis. Parkplätze bzw. Stellflächen für Fahrzeuge des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau des lt. Auftrag notwendigen Catering-Equipment ist inkludiert.

Der Aufbau erfolgt i.d.R. in Büffetform und ist als Selbstbedienung konzipiert. Bei alternativen Darreichungsformen wie personalisierte Ausgabe von Grillgut oder Getränke- oder Kaffeeausschank sind gesonderte Vereinbarungen mit dem Auftraggeber zu treffen. Bei Ganztagesversorgung gelten andere Bedingungen bzw. Konditionen, die je nach Anlass gesondert mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren sind.

Der Abbau und die Abholung erfolgt ein Tag nach dem Veranstaltungsende bzw. nach individueller Vereinbarung. Für eine einfache An- und Abfahrt erhebt der Auftragnehmer eine Anfahrts- und Lieferpauschale. Maßgeblich für die Höhe der Pauschale ist die Entfernung (Zone 1 Stadtgebiet, Zone 2 im Umkreis von 50 km, Zone 3 über 50 km), und ob mehrere Anfahrten erfolgen.

Der Auftraggeber hat im Falle der Nutzung einer Location im öffentlichen Raum für eine genehmigte Aufstellmöglichkeit für Grill, Smoker und Zubehör sowie für eine Parkmöglichkeit während der Anlieferung und während der Veranstaltung für TAMERS Lieferfahrzeug zu sorgen. Der Auftraggeber hat sich darüber hinaus eigenverantwortlich um notwendige Aufführungs- und Nutzungsrechte sowie Anmeldungen für Musik bei Veranstaltungen zu kümmern und die Gebühren zu entrichten.

5. Abrechnungsmodalitäten, Anzahlung, Stornierung

Das dem Auftraggeber unterbreitete Angebot gilt als verbindliche Auftragserteilung sofern ein unterzeichnetes Exemplar beim Auftragnehmer bzw. eine schriftliche Bestätigung des Angebotes vorliegt.

Die aufgeführten Preise gelten bei Auftragserteilung an TAMERS CATERING als verbindlich. Der Auftragnehmer kann aufgrund allgemeiner Preisentwicklung und Verteuerung von Lebensmitteln, Energie, Erhöhung von gesetzlichen Steuern, Abgaben und Gebühren u.ä. Kosten eine nachträgliche, angemessene Preisanpassung vornehmen*.
Bei Nachmeldung bzgl. geringfügiger Erhöhung der Teilnehmerzahl erhält der Auftraggeber Kulanz. Ab 5 Personen wird eine Preisanpassung entsprechend der nachgemeldeten Erhöhung erforderlich. Eine im Angebot aufgeführte, nachträgliche Verringerung der Personenanzahl erhöht den Einzelpreis bei Speisen um 25%. Zahlungsziel 5 Werktage nach Eingang der Rechnung. Mit Überschreiten der Fälligkeit tritt automatisch der Verzug ein.

Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Leistungsdatum sind 25% des Gesamtpreises fällig. Innerhalb der 7-Tagefrist sind 75% der unterzeichneten Gesamtsumme fällig. Kündigungen nach Abschluss sind innerhalb der gesetzlichen Frist zu gewähren.

Bei Beauftragung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 25% auf den im Auftrag genannten Gesamtbetrag, mit Fälligkeit spätestens 10 Tage vor dem Leistungstag zu erheben. Die Anzahlung ist ohne weitere Aufforderung vorzunehmen und vom Auftraggeber auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

6. Haftung

Die Haftung nach Übergabe der Waren und von Leihgut übernimmt der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist bei Übergabe für die Prüfung auf einwandfreie Qualität und Quantität der Speisen verantwortlich. Eventuell festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer sofort mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Haftung für Personen- und Sachschäden übernimmt der Auftragnehmer nur bei Schäden, die durch grob fahrlässige Vertragsverletzung verursacht werden. Schäden und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Verkehrsunfälle, nicht vorhersehbare Ereignisse) sind nicht vom Auftragnehmer zu verantworten.

7. Datenschutz

Die für die Beauftragung notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Der Auftragnehmer versichert, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

8. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig

* Ab 01.05.2022 wird aufgrund der Inflation und Preisverteuerung für Lebensmittel, Energie- und Spritpreise ein Preisaufschlag für Aufträge, die vor dem 01.05.2022 abgeschlossen wurden, von 7-10% auf den Nettopreis erhoben.